LG Bad Soden / Neuenhain

Leichtathletik

Neue Regelungen beim Startrecht – EU-Datenschutzgrundverordnung

Am 25. Mai 2018 wird die neue Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union in Kraft treten – das hat auch Auswirkungen auf die hessische Leichtathletik. Es geht im Wesentlichen um die Teilnahme an Wettkämpfen sowie die Speicherung von Wettkampfdaten (Ergebnislisten, Bestenlisten etc.)

Auf der Homepage des HLV (am 25.4.2018) wurden nun erste Informationen veröffentlicht. In vier Wochen - so hat es die HLV-Vollversammlung am 14. April beschlossen - müssen beim Startrecht einige Regelungen unbedingt beachtet und umgesetzt werden. Über die Verfahrensbeschreibung zur Teilnahme an Leichtathletik-Sportfesten und Meisterschaften für die Altersklassen U14 und älter, die U12 und jünger sowie die Speicherung von Wettkampfdaten informiert HLV-Geschäftsführer Thomas Seybold.

Auf der HLV-Homepage wurde daher ein Link zu dieser Info eingerichtet:
Verfahrensänderung bei Meldungen aller Altersklassen wegen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union

FM